Freitag, 25. November 2011

Kinderkrippen gehören ins Erdgeschoss

Bei einer Neuplanung einer Kindertagesstätte geht man davon aus, daß im Rettungsfall
  • Krippenkinder (< 3 Jahre) in einem Obergeschoss von den Betreuern einzeln getragen werden müssen
  • Kindergartenkinder (> 3 Jahre) in einem Obergeschoss selbständig eine Treppe benutzen können
Ohne Not wird man also keine Krippengruppen in ein Obergeschoss legen.

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